Vereinsrechenschaftspflicht: Transparenz und Aufzeichnungspflichten
Verantwortung gegenüber Mitgliedern und Finanzamt
Transparenz und Rechenschaftslegung für gemeinnützige Vereine
Vereine sind nicht nur gegenüber ihren Mitgliedern rechenschaftspflichtig, sondern auch gegenüber dem Finanzamt. Als gemeinnützige Organisationen sind sie verpflichtet, Transparenz und Rechenschaftslegung zu gewährleisten.
Der Gesetzgeber erspart ideellen Vereinen zwar die komplizierten Aufzeichnungs- und Rechenlegungspflichten des Handelsgesetzbuchs, dennoch müssen sie ihre Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar dokumentieren. Dazu gehört die Erstellung eines Rechenschaftsberichts, der der Mitgliederversammlung vorgelegt werden muss.
Darüber hinaus sind Vereine verpflichtet, ihre Rechenschaftsberichte dem Finanzamt zur Prüfung vorzulegen. Eine Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
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