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Wie Lang Darf Eine Fahrzeugkombination Aus Pkw Und Anhaenger Ohne Ueberstehende Ladung Hoechstens Sein


Wie Lang Darf Eine Fahrzeugkombination Aus Pkw Und Anhänger Ohne Überstehende Ladung Höchstens Sein

Maximale Länge einer Fahrzeugkombination aus Pkw und Anhänger ohne Überstehende Ladung

Definition der Fahrzeugkombination

Eine Fahrzeugkombination besteht aus einem ziehenden Fahrzeug (z. B. Pkw) und einem gezogenen Fahrzeug (z. B. Anhänger). Die maximale Länge einer solchen Kombination wird durch gesetzliche Vorschriften geregelt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Gesetzliche Bestimmungen

In Deutschland regelt § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die zulässige Länge von Fahrzeugkombinationen: * **Pkw mit Anhänger ohne überstehende Ladung:** max. 18,75 m * **Pkw mit Anhänger und überstehender Ladung:** max. 22 m

Ausnahmen

In bestimmten Fällen können Ausnahmen von diesen Regelungen erteilt werden, beispielsweise für: * Spezialtransporte * Fahrzeuge der Bundeswehr oder der Polizei * Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung

Überhängende Ladung

Als überstehende Ladung gilt jedes Ladegut, das über die Fahrzeugkombination hinausragt. Dies kann beispielsweise Stahlträger, Baumstämme oder sperrige Gegenstände sein. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, gelten folgende Regeln für überstehende Ladungen: * Die Ladung darf nur bis zu einer bestimmten Länge überstehen (abhängig von der Fahrzeugkombination und der Art der Ladung). * Die überstehende Ladung muss deutlich gekennzeichnet sein (z. B. durch Warnfahnen oder Beleuchtung). * Besondere Vorsichtsmaßnahmen müssen getroffen werden, wenn die Ladung die Sicht des Fahrers behindert oder das Fahrverhalten beeinträchtigt.

Fazit

Die maximale Länge einer Fahrzeugkombination aus Pkw und Anhänger ohne überstehende Ladung beträgt in Deutschland 18,75 m. Überstehende Ladungen sind zulässig, müssen jedoch gekennzeichnet und mit Vorsicht transportiert werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für die Verkehrssicherheit und dient dazu, Unfälle zu verhindern.


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